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Kostenübernahme

Durch meine Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie verfüge ich über die Approbation in einem der vier in Deutschland anerkannten Therapieverfahren.


Gesetzlich Versicherte

Ich verfüge über eine Kassenzulassung für Psychotherapie. Das heißt, dass die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei mir durch alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen werden. Hierfür ist zum ersten Termin im Quartal die Krankenkassenkarte mitzubringen.


Selbstzahler

Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.


Privatversicherung und/oder Beihilfe

Bei privat Versicherten und/oder Beihilfeberechtigten erfolgt die Liquidation der Therapieangebote nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel erstatten die private Krankenversicherung sowie die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie.

Im Einzelfall hängt die Kostenübernahme von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Sie können sich hierzu von Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe die notwendigen Informationen zukommen lassen.



Selbstverständlich stehe auch ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

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